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Lanparty-Minden :: Allgemeine Gesch?ftsbedingungen


Allgemeine Gesch?ftsbedingungen
?1: Allgemeine Bestimmungen

a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinn?tzigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeitr?gen dient der Kostendeckung.

b) Geldliche ?bersch?sse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ?hnlicher Veranstaltungen zu gute.

c) Der Veranstalter beh?lt sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschlu? des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.

?2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

a) Jeder Teilnehmer mu? das Alter von 16 Jahren erreicht haben.

b) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit.

c) Jeder Teilnehmer ist f?r die Betriebsbereitschaft seiner Ger?te selbst verantwortlich.
Bei der Verwendung von Netzwerkkarten der Firma REALTEK bzw. Netzwerkkarten anderer Hersteller mit dem REALTEK Chipsatz wird von den Veranstaltern kein 100%ig funktionierendes Netzwerk garantiert. Ebenso gibt es keine technische Hilfe daf?r.

d) Den Anweisungen der Veranstalter bez?glich der Inbetriebnahme des pers?nlichen Rechners ist Folge zu leisten.

e) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angek?ndigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

?3: Bestimmungen w?hrend der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu versto?en. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschlie?en und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivit?ten im Rahmen der Veranstaltung zu ver?ben. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbest?nde, Beeintr?chtigung oder Besch?digung fremder Datenanlagen.

c) Jeder Teilnehmer ist f?r die Datenbest?nde auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders f?r die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter ?bernimmt hierf?r weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrollen praktisch nicht durchf?hrbar ist.

d) Es gilt w?hrend der Veranstaltung innerhal der Halle allgemeines Alkohol-, und Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen vom Veranstalter aufgehoben/abge?ndert werden.

e) Der Betrieb von allgemein st?renden Ger?tschaften, besonders Lautsprechern, Subwoovern ist nicht erlaubt d.h. Kopfh?rerpflicht !!!.

f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu st?ren. Dies gilt insbesondere f?r den Betrieb des Computernetzwerks.

g) Jeder Teilnehmer ist f?r den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.

h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verf?gungstellung, des Computernetzwerkes und auch von Sitzpl?tzen

i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische St?rungen raschest m?glich nach bestem Verm?gen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.

?4: Turniere und Preisvergabe

a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verst??en die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.

b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird f?r jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.

c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.

d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gew?hr und unter Ausschlu? des Rechtsweges.

?5: Bestimmung zum Abschlu? der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich pers?nliche Gegenst?nde nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, M?ll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu ?bergeben.

b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, f?r ihm zuordenbaren Sch?den jeglicher Art.

c) Der Veranstalter kann f?r Datenverlust und/oder ?hnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

04. April 2003 - 21:07
( Team Lanparty-Minden )



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